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Eignungsgutachten Klinische Psychologen
Eignungsgutachten für angehende Klinische Psycholog*innen in Ausbildung (gemäß § 9 PG)
Beschreibung
Gemäß dem Psychologengesetz (2013) nach §9 darf die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie oder Gesundheitspsychologie nur beginnen wer „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“ der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen hat. Im Rahmen eines Explorationsgespräches werden für die Ausübung des Berufs wesentliche Aspekte bzw. Persönlichkeitsmerkmale erhoben und anschließend eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt. Ihr Gutachten wird innerhalb von 2 Wochen (14 Tagen) und nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Ausbildungseinrichtungen erstellt. Die Kosten für das klinisch-psychologische Eignungsgutachten sind privat zu bezahlen und als Werbungskosten/ Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.
Umbuchung & Kündigung
Falls Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, bitte ich Sie 48 Stunden davor via E-Mail oder telefonisch abzusagen, da ich die Stunde explizit für Sie frei halte. Ansonsten muss ich den vereinbarten Termin zum vollen Honorar verrechnen.
Kontaktangaben
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