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Eignungsgutachten Klinische Psychologen

Eignungsgutachten für angehende Klinische Psycholog*innen in Ausbildung (gemäß § 9 PG)

1 Std 30 Min.
200 Euro
Praxis 1010

Beschreibung

Gemäß dem Psychologengesetz (2013) nach §9 darf die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie oder Gesundheitspsychologie nur beginnen wer „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“ der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen hat. Im Rahmen eines Explorationsgespräches werden für die Ausübung des Berufs wesentliche Aspekte bzw. Persönlichkeitsmerkmale erhoben und anschließend eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt. Ihr Gutachten wird innerhalb von 2 Wochen (14 Tagen) und nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Ausbildungseinrichtungen erstellt. Die Kosten für das klinisch-psychologische Eignungsgutachten sind privat zu bezahlen und als Werbungskosten/ Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.


Umbuchung & Kündigung

Falls Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, bitte ich Sie 48 Stunden davor via E-Mail oder telefonisch abzusagen, da ich die Stunde explizit für Sie frei halte. Ansonsten muss ich den vereinbarten Termin zum vollen Honorar verrechnen.


Kontaktangaben

  • Nibelungengasse 11, Vienna, Austria


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